Wartung nach DIN 14676
Rauchwarnmelder-Service in Hamburg, Buxtehude und Stade
Wir planen, montieren und warten Rauchwarnmelder in Wohnungen und Wohnhäusern, vor allem in Hamburg, Buxtehude und Stade. Reingart Service führt das Siegel „Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676“, prüft jeden Melder nach den Vorgaben der Norm und dokumentiert das Ergebnis. Für Vermieter, Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und private Eigentümer.
- Kostenloses Angebot
- Hamburg, Buxtehude & Stade
- Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676


Was wir für Sie tun
Rauchwarnmelder-Service vom Profi aus Buxtehude.
Rauchwarnmelder sind in Wohnungen in Hamburg und in ganz Niedersachsen Pflicht. Damit sie im Ernstfall zuverlässig auslösen, müssen sie an der richtigen Stelle hängen, frei von Staub und Hindernissen sein und regelmäßig geprüft werden. Genau darum kümmern wir uns: je nach Auftrag von der Planung der Standorte über die Montage bis zur jährlichen Inspektion und dem Austausch alter Geräte.
Reingart Service führt das Siegel „Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676“. Wir arbeiten nach den Vorgaben dieser Norm, halten jede Prüfung in einem Protokoll fest und stimmen die Termine mit Ihnen und den Bewohnern ab. Wer bei uns bereits Hausmeisterservice oder Treppenhausreinigung beauftragt, kann den Rauchwarnmelder-Service einfach ergänzen und behält einen festen Ansprechpartner für das ganze Haus.
Leistungsumfang
- Planung der Melderstandorte nach Grundriss und Raumnutzung
- Montage der Rauchwarnmelder an der Zimmerdecke
- Regelmäßige Inspektion und Wartung nach DIN 14676
- Prüfung von Raucheintrittsöffnungen, Umfeld und Warnsignal
- Austausch alter oder defekter Melder
- Dokumentation jeder Prüfung je Wohnung
Den genauen Umfang stimmen wir individuell mit Ihnen ab.
Unverbindlich anfragenIhre Vorteile
Darauf können Sie sich verlassen.
Ideal für
- Vermieter & Hausverwaltungen
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Ein- und Mehrfamilienhäuser
- Gemischt genutzte Gebäude
- 01
Fachkraft nach DIN 14676
Wir führen das Siegel „Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676“ und prüfen jeden Melder nach demselben festen Ablauf.
- 02
Protokoll für jede Wohnung
Jede Inspektion wird dokumentiert, Raum für Raum. So sehen Sie auf einen Blick, wo alles in Ordnung ist und wo etwas zu tun bleibt.
- 03
Alles aus einer Hand
Rauchwarnmelder, Hausmeisterservice und Treppenhausreinigung bei einem Ansprechpartner. Termine im Haus lassen sich bündeln.
FAQ
Häufige Fragen zum Rauchwarnmelder
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir helfen gerne weiter.
Sind Rauchwarnmelder in Hamburg und Niedersachsen Pflicht?
Ja. Sowohl die Hamburgische als auch die Niedersächsische Bauordnung schreiben Rauchwarnmelder in Wohnungen vor: mindestens einen Melder in jedem Schlafraum, jedem Kinderzimmer und in den Fluren, die zu diesen Räumen führen beziehungsweise als Rettungsweg dienen. Das gilt für Neubauten ebenso wie für ältere Wohnungen. Buxtehude und Stade liegen in Niedersachsen, dort gilt also die niedersächsische Regelung.
Wer ist für die Wartung der Rauchmelder zuständig?
In Niedersachsen sind grundsätzlich die Bewohner, also meist die Mieter, für die Betriebsbereitschaft verantwortlich, sofern der Eigentümer diese Pflicht nicht selbst übernimmt. In Hamburg nennt die Bauordnung keine eigene Zuständigkeit; nach den Hinweisen der zuständigen Behörde ist der Gebäudeeigentümer für Einbau und Instandhaltung verantwortlich. In beiden Ländern lassen Vermieter und Verwaltungen die Wartung häufig gesammelt von einem Fachbetrieb erledigen.
Wie oft müssen Rauchwarnmelder geprüft werden?
Nach DIN 14676 einmal im Jahr, wobei die Norm einen kleinen zeitlichen Spielraum lässt. Gibt der Hersteller kürzere Abstände vor, gelten diese. Auf Wunsch legen wir die Inspektion jedes Jahr in denselben Zeitraum, damit keine Frist übersehen wird.
Was wird bei der Wartung genau geprüft?
Wir sehen nach, ob der Melder vorhanden, fest montiert und unbeschädigt ist, ob die Raucheintrittsöffnungen frei sind und ob im Umfeld nichts den Rauch abhält. Dazu kommen ein Funktionstest des Warnsignals und die Kontrolle der Energieversorgung. Das Ergebnis halten wir für jeden einzelnen Melder im Protokoll fest.
Müssen Mieter beim Prüftermin zu Hause sein?
Jemand muss uns die Wohnung öffnen, das muss aber nicht der Mieter selbst sein. Auch eine Vertrauensperson, etwa aus der Nachbarschaft, kann den Zugang ermöglichen. Den Termin kündigen wir nach Absprache mit Ihnen rechtzeitig per Aushang an. Wer verhindert ist, stimmt einen Ersatztermin mit uns ab.
Wann muss ein Rauchwarnmelder ausgetauscht werden?
Spätestens rund zehn Jahre nach der Inbetriebnahme. Früher ist ein Austausch nötig, wenn ein Melder beschädigt ist, beim Test nicht auslöst oder trotz neuer Batterie ständig Fehlalarme gibt. Wir tauschen alte oder defekte Melder je nach Auftrag aus und vermerken das neue Datum der Inbetriebnahme im Protokoll.
Kostenloses Angebot
Rauchwarnmelder: Angebot in zwei Minuten.
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Rauchmelder in Hamburg, Buxtehude und Stade: Pflicht, Wartung, Austausch
Rauchwarnmelder gehören heute in jede Wohnung, doch nur ein Melder, der richtig hängt und regelmäßig geprüft wird, warnt im Brandfall zuverlässig. Hier erfahren Sie, welche Pflichten für Rauchwarnmelder in Hamburg, Buxtehude und Stade gelten, wer für Einbau und Wartung zuständig ist, was die DIN 14676 verlangt und wie Reingart Service Eigentümer und Verwaltungen dabei unterstützt.
Warum sind Rauchwarnmelder in Wohnungen vorgeschrieben?
Bei einem Brand in der Wohnung ist meist nicht das Feuer selbst die erste Gefahr, sondern der Rauch. Er breitet sich schnell aus und nimmt in kurzer Zeit Sicht und Orientierung. Wer schläft, bemerkt ihn in der Regel nicht rechtzeitig, denn der Geruchssinn warnt im Schlaf kaum. Ein Rauchwarnmelder erkennt den Rauch früh und weckt die Bewohner mit einem lauten Signal. So bleibt Zeit, die Wohnung zu verlassen und die Feuerwehr zu rufen. Deshalb schreiben alle Bundesländer Rauchwarnmelder in Wohnungen vor, auch Hamburg und Niedersachsen.
Die Pflicht allein sorgt aber noch nicht für Sicherheit. Ein Rauchmelder, der verstaubt, überstrichen oder mit leerer Batterie an der Decke hängt, kann seine Aufgabe nicht oder nur eingeschränkt erfüllen. Beide Bauordnungen verlangen deshalb nicht nur den Einbau, sondern auch einen Betrieb, bei dem Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Daraus ergibt sich die regelmäßige Prüfung, um die es auf dieser Seite vor allem geht.
Welche Räume brauchen einen Rauchwarnmelder?
Vorgeschrieben ist mindestens ein Rauchwarnmelder in jedem Schlafraum, in jedem Kinderzimmer und in den Fluren der Wohnung. Bei den Fluren unterscheidet sich die Formulierung zwischen Hamburg und Niedersachsen leicht. Gemeint sind in der Praxis die Flure, die zu den Wohn- und Schlafräumen führen und über die man die Wohnung im Brandfall verlässt. Wohnzimmer, Küche und Bad sind nicht ausdrücklich erfasst. Für Küche und Bad sind klassische Rauchwarnmelder ohnehin wenig geeignet, weil Kochdunst und Wasserdampf Fehlalarme auslösen können.
Entscheidend ist die tatsächliche Nutzung, nicht die Bezeichnung im Grundriss. Ein Arbeitszimmer mit Schlafsofa oder ein Gästezimmer, in dem regelmäßig jemand übernachtet, sollte wie ein Schlafraum ausgestattet werden. In großen oder verwinkelten Räumen und in langen Fluren kann mehr als ein Melder nötig sein. Zusätzliche Melder, etwa im Wohnzimmer, sind erlaubt und oft sinnvoll, auch wenn sie nicht vorgeschrieben sind.
- Schlafzimmer, auch Gäste- und Arbeitszimmer mit Schlafgelegenheit
- Kinderzimmer
- Flure, die zu Wohn- und Schlafräumen führen
- Auf Wunsch weitere Räume wie das Wohnzimmer
Rauchmelderpflicht in Hamburg und Niedersachsen: zwei Bauordnungen im Vergleich
Hamburg ist ein Stadtstaat und hat mit der Hamburgischen Bauordnung ein eigenes Regelwerk. Für Buxtehude, Stade und die übrigen Orte im Landkreis Stade gilt dagegen die Niedersächsische Bauordnung. Wer Wohnungen auf beiden Seiten der Landesgrenze besitzt oder verwaltet, hat es also mit zwei Bauordnungen zu tun. Bei der Ausstattung sind sie sich sehr ähnlich: Beide verlangen Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, und beide fordern, dass die Geräte so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch früh erkannt und gemeldet wird.
Unterschiede gibt es vor allem bei der Frage, wer sich um die laufende Betriebsbereitschaft kümmern muss. Niedersachsen regelt das ausdrücklich, die Hamburgische Bauordnung enthält dazu keine eigene Vorschrift. Für Verwaltungen mit Beständen in Hamburg und im niedersächsischen Umland lohnt es sich deshalb, die Zuständigkeiten je Objekt einmal klar festzuhalten. Wir richten uns bei der Planung nach dem Recht des jeweiligen Standorts. Die Hinweise auf dieser Seite geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung.
Wer muss Rauchwarnmelder einbauen?
Für den Einbau ist in beiden Ländern der Eigentümer zuständig. In Niedersachsen steht ausdrücklich in der Bauordnung, dass Eigentümer bestehende Wohnungen nachrüsten mussten. In Hamburg sind nach den Erläuterungen der zuständigen Behörde die Gebäudeeigentümer dafür verantwortlich, dass die Vorschriften eingehalten werden, und das schließt Einbau und Instandhaltung der Melder ein. Die Übergangsfristen für ältere Wohnungen sind in beiden Ländern längst abgelaufen. Heute muss also jede Wohnung ausgestattet sein, ob Neubau oder Altbau.
Bei vermieteten Wohnungen bedeutet das: Der Vermieter wählt die Geräte aus, legt die Standorte fest und lässt sie montieren. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Mieter den Einbau in der Regel dulden, selbst wenn sie zuvor eigene Melder angebracht hatten. Ein einheitlicher Bestand hat für Vermieter klare Vorteile, weil alle Geräte gleich bedient werden, gemeinsam geprüft werden können und ihr Austausch sich gut planen lässt.
Wer ist für die Wartung der Rauchmelder zuständig?
In Niedersachsen sind für die Betriebsbereitschaft grundsätzlich die Personen verantwortlich, die die Wohnung tatsächlich nutzen, also Mieter, Pächter oder andere Nutzungsberechtigte. Das gilt, solange der Eigentümer diese Pflicht nicht selbst übernimmt. Häufig tun Vermieter und Verwaltungen genau das, weil sie so einen einheitlichen Stand und vollständige Protokolle für das ganze Haus erhalten. Für Rauchwarnmelder in Buxtehude und Stade ist diese Regel maßgeblich.
In Hamburg enthält die Bauordnung dagegen keine solche Vorschrift. Nach den Hinweisen der zuständigen Behörde liegt die Verantwortung für Einbau und Instandhaltung beim Gebäudeeigentümer. Mieter sollen die Melder dort nicht selbst abnehmen; eine Überprüfung oder Demontage veranlasst der Eigentümer oder Vermieter. Wie die Aufgaben im Einzelfall verteilt sind, kann zusätzlich im Mietvertrag oder in einem Beschluss der Eigentümergemeinschaft geregelt sein. Im Zweifel klären Sie das bitte mit Ihrer Verwaltung oder Ihrer rechtlichen Beratung.
Was regelt die DIN 14676 für Rauchwarnmelder?
Die DIN 14676 ist die Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung. Teil 1 behandelt Planung, Montage, Betrieb und Instandhaltung, also die Fragen, wo Melder hingehören, wie sie angebracht werden und wie man sie prüft. Teil 2 legt Anforderungen an den Dienstleistungserbringer fest, also an die Betriebe und Fachkräfte, die diese Arbeiten übernehmen. Beide Teile werden von Zeit zu Zeit überarbeitet und an neue Erfahrungen angepasst.
Eine Norm ist kein Gesetz. Die Bauordnungen schreiben vor, dass Melder vorhanden sind und funktionieren, die Norm beschreibt, wie man das fachgerecht umsetzt. Sie gilt als anerkannter Stand der Technik, und viele Auftraggeber legen deshalb Wert auf eine Prüfung nach dieser Norm. Im Alltag spricht man meist einfach von Wartung. Fachlich ist von Instandhaltung die Rede, und dazu gehören Inspektion, Wartung und das Beheben von Mängeln.
Was bedeutet „Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676“?
Teil 2 der Norm beschreibt, welche Kenntnisse und Nachweise jemand braucht, der Rauchwarnmelder plant, montiert und instand hält. Eine Fachkraft für Rauchwarnmelder kennt die Vorgaben aus Teil 1 und hat ihre Kompetenz dafür nachgewiesen. Reingart Service führt das Siegel „Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676“. Für Sie heißt das: Die Standorte werden nach den Regeln der Norm geplant, die Inspektion folgt einem festen Ablauf, und das Ergebnis wird nachvollziehbar dokumentiert.
Die Norm verpflichtet niemanden, eine Fachkraft zu beauftragen. Wer sein eigenes Haus bewohnt, darf die Melder selbst anbringen und prüfen. Sobald aber viele Wohnungen, wechselnde Mieter oder eine Eigentümergemeinschaft im Spiel sind, wird die Aufgabe schnell unübersichtlich. Dann hilft ein Dienstleister, der die Termine plant, jeden Melder nach demselben Schema prüft und Ihnen am Ende eine vollständige Übersicht übergibt.
Wie werden die Standorte der Rauchwarnmelder geplant?
Am Anfang steht ein Blick auf den Grundriss und auf die tatsächliche Nutzung der Räume. Wir klären, welche Zimmer als Schlaf- oder Kinderzimmer dienen, welche Flure zu diesen Räumen führen und ob es bauliche Besonderheiten gibt. Dazu zählen offene Treppen in Maisonettewohnungen, Dachschrägen, Unterzüge an der Decke oder sehr lange Flure. Bei größeren Beständen erstellen wir auf Wunsch eine Übersicht je Wohnung, aus der hervorgeht, wo welcher Melder vorgesehen ist.
Die Planung ist auch dann sinnvoll, wenn bereits Melder hängen. Bei einer Bestandsaufnahme kann sich zeigen, dass ein Zimmer inzwischen anders genutzt wird, ein Melder nach einer Renovierung fehlt oder Geräte unterschiedlicher Hersteller und unterschiedlichen Alters gemischt sind. Daraus ergibt sich, ob der Bestand nur gewartet, ergänzt oder nach und nach erneuert werden sollte. Die Entscheidung treffen Sie, wir liefern die Grundlage dafür.
Wo wird ein Rauchmelder richtig angebracht?
Rauch steigt nach oben und sammelt sich zuerst unter der Decke. Ein Rauchmelder gehört deshalb an die Zimmerdecke, möglichst in die Mitte des Raumes. Zu Wänden, Deckenleuchten, Balken und hohen Möbeln braucht er Abstand, als Faustregel rund einen halben Meter. Auch Zugluft von Fenstern, Türen oder Lüftungsöffnungen kann den Rauch vom Melder fernhalten und wird bei der Wahl des Standorts berücksichtigt. Eine Montage an der Wand ist in üblichen Wohnräumen nicht vorgesehen.
Für Dachschrägen und Räume mit Unterzügen beschreibt die Norm eigene Regeln. Hier kommt es auf Neigung, Raumhöhe und Raumaufteilung an. Gerade in ausgebauten Dachgeschossen und in Altbauten mit hohen Decken lohnt sich deshalb ein genauer Blick. Wir wählen den Platz so, dass der Melder seine Aufgabe erfüllt und im Alltag möglichst wenig stört. Gibt es mehrere sinnvolle Möglichkeiten, besprechen wir sie vorab mit Ihnen.
Wie läuft die Montage in bewohnten Wohnungen ab?
Für die Bewohner ist die Montage meist ein kurzer Termin. Wir kündigen ihn nach Absprache mit dem Eigentümer oder der Verwaltung rechtzeitig an, zum Beispiel per Aushang im Treppenhaus. In der Wohnung bringen wir die Rauchwarnmelder je nach Decke und Gerät mit Schrauben oder einer geeigneten Klebebefestigung an, nehmen sie in Betrieb und lösen einen Probealarm aus. Das Datum der Inbetriebnahme wird festgehalten, denn es ist später für den Austausch wichtig.
Zum Abschluss erklären wir kurz, wie der Warnton klingt, wo die Prüftaste sitzt und an wen man sich wendet, wenn ein Gerät piept. Verpackungen und Bohrstaub nehmen wir mit, die Wohnung bleibt so, wie wir sie vorgefunden haben. Für einen Reinigungsbetrieb ist das selbstverständlich. Wird in einer Wohnung niemand angetroffen, stimmen wir einen weiteren Termin ab, damit am Ende kein Raum ohne Melder bleibt.
Wie oft müssen Rauchwarnmelder gewartet werden?
Nach DIN 14676 wird jeder Rauchwarnmelder in der Regel einmal im Jahr inspiziert und gewartet. Die Norm gibt dafür einen Abstand von etwa zwölf Monaten vor und lässt einen kleinen zeitlichen Spielraum zu. Sieht die Anleitung des Herstellers kürzere Abstände vor, gelten diese. Für Hausverwaltungen ist ein fester Rhythmus praktisch: Wer die Prüfung jedes Jahr in dieselben Wochen legt, behält die Fristen leicht im Blick und kann sie mit anderen Terminen im Haus abstimmen.
Zwischen den Prüfungen hilft es, wenn Bewohner einen Melder, der auffällig piept oder beschädigt ist, sofort melden. Wer selbst testen möchte, kann nach Herstellerangabe die Prüftaste drücken. Das ersetzt die Inspektion allerdings nicht, weil dabei weder die Raucheintrittsöffnungen noch das Umfeld des Melders kontrolliert werden. Dafür muss sich jemand den Melder aus der Nähe ansehen.
Was wird bei der Inspektion eines Rauchwarnmelders geprüft?
Bei der Inspektion gehen wir jeden Melder nach demselben Schema durch. Zuerst prüfen wir, ob er noch vorhanden und fest montiert ist und ob er sichtbare Schäden hat. Dann sehen wir uns die Raucheintrittsöffnungen an: Sie dürfen weder verstaubt noch überklebt oder überstrichen sein, sonst gelangt der Rauch nicht in die Messkammer. Anschließend kontrollieren wir das Umfeld, die Warnfunktion und die Energieversorgung. Bei Geräten mit fest eingebauter Batterie gehört auch der Blick auf die Betriebsdauer dazu.
Unser Service ist auf die Inspektion vor Ort in der Wohnung ausgerichtet. Wir sehen uns jeden Melder direkt an und sprechen bei Bedarf mit den Bewohnern, etwa wenn ihnen am Gerät etwas aufgefallen ist oder ein Raum neu eingerichtet wurde. Jeder Prüfpunkt wird für jeden Melder einzeln festgehalten, damit später nachvollziehbar ist, was geprüft wurde und mit welchem Ergebnis.
- Melder vorhanden und fest montiert
- Keine Beschädigungen, die die Funktion beeinträchtigen
- Raucheintrittsöffnungen frei von Staub, Farbe oder Abdeckungen
- Umfeld frei, keine Hindernisse in unmittelbarer Nähe
- Warnsignal ertönt beim Funktionstest
- Batterie oder Energieversorgung in Ordnung
- Betriebsdauer und Austauschtermin im Blick
Was passiert, wenn bei der Prüfung ein Mangel auffällt?
Kleinere Mängel lassen sich oft direkt beheben. Ein verstaubter Rauchmelder wird gereinigt, ein gelockertes Gerät wieder befestigt. Steht ein hohes Regal zu nah am Melder oder hängt eine neue Lampe direkt daneben, weisen wir die Bewohner darauf hin und vermerken es im Protokoll. Ist ein Melder defekt, beschädigt oder fehlt er ganz, tauschen oder ergänzen wir ihn je nach Auftrag gleich vor Ort oder bei einem zweiten Termin.
Wichtig ist, dass nichts verloren geht. Jeder Mangel erscheint im Protokoll mit der Wohnung, dem Raum und der ergriffenen Maßnahme. Was wir nicht selbst beheben können oder sollen, etwa weil zuerst eine Freigabe des Eigentümers nötig ist, geben wir mit einer klaren Empfehlung an Sie weiter. So entscheiden Sie über das weitere Vorgehen und müssen nicht selbst nach den Ursachen suchen.
Wann muss ein Rauchwarnmelder ausgetauscht werden?
Rauchwarnmelder halten nicht unbegrenzt. Staub, Feuchtigkeit und Alterung beeinträchtigen mit der Zeit die Sensorik. Nach DIN 14676 sind Melder deshalb spätestens rund zehn Jahre nach ihrer Inbetriebnahme zu ersetzen. Maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme, nicht allein das Herstell- oder Ablaufdatum auf dem Gehäuse. Darum ist es so wichtig, dieses Datum bei der Montage festzuhalten. Viele Geräte haben heute eine fest eingebaute Langzeitbatterie; ist sie erschöpft, wird der ganze Melder getauscht.
Ein früherer Austausch ist nötig, wenn ein Melder beschädigt ist, beim Test nicht auslöst, dauerhaft piept oder trotz neuer Batterie immer wieder Fehlalarme gibt. Ein überstrichenes oder stark verschmutztes Gerät lässt sich oft nicht mehr zuverlässig reinigen und wird in der Regel ersetzt. In größeren Beständen bietet es sich an, den Austausch zu bündeln: Melder, die gemeinsam montiert wurden, erreichen auch gemeinsam das Ende ihrer Betriebsdauer, und der Wechsel lässt sich mit der regulären Inspektion verbinden.
Warum ist die Dokumentation so wichtig?
Jede Inspektion wird protokolliert. Das Protokoll hält fest, wann geprüft wurde, in welcher Wohnung und in welchem Raum der Melder hängt, welches Ergebnis die Prüfung hatte und welche Maßnahmen nötig waren. Für Vermieter und Verwaltungen entsteht so ein Überblick über den gesamten Bestand: Sie sehen, welche Wohnungen erledigt sind, wo ein Termin nachgeholt werden muss und wann der nächste Austausch ansteht.
Die Dokumentation hilft auch im Gespräch mit Eigentümern, Beiräten oder neuen Mietern. Wer zeigen kann, dass die Rauchwarnmelder regelmäßig geprüft wurden, schafft Klarheit und vermeidet Rückfragen. Wir stellen die Protokolle so zusammen, dass Sie sie ohne Fachwissen lesen und ablegen können. In welcher Form Sie die Unterlagen erhalten möchten, besprechen wir vor dem ersten Prüftermin mit Ihnen.
Was sollten Bewohner im Alltag beachten?
Auch zwischen den Prüfungen tragen die Bewohner viel dazu bei, dass die Rauchmelder funktionieren. Die wichtigste Regel lautet: Melder nicht abnehmen, nicht überkleben und nicht überstreichen. Wer renoviert, deckt den Melder während der Arbeit ab und entfernt die Abdeckung danach sofort wieder. Ändert sich die Nutzung eines Raumes, wird also zum Beispiel aus dem Arbeitszimmer ein Kinderzimmer, sollte der Vermieter oder die Verwaltung davon erfahren, damit die Ausstattung angepasst werden kann.
- Melder nicht abnehmen oder verdecken
- Beim Streichen abdecken und danach wieder freimachen
- Piepen, Schäden oder Fehlalarme der Verwaltung melden
- Eine neue Raumnutzung mitteilen
- Zum Prüftermin den Zugang ermöglichen
Was tun, wenn ein Rauchmelder piept oder grundlos auslöst?
Ein kurzes Piepen in regelmäßigen Abständen ist bei vielen Modellen ein Hinweis auf eine schwache Batterie oder eine Störung. Welches Signal was bedeutet, steht in der Anleitung des Herstellers. Häufige Fehlalarme können durch Staub, Insekten, Wasserdampf oder Kochdunst entstehen, besonders wenn der Melder nah an Küche oder Bad hängt. Sie können aber auch ein Zeichen dafür sein, dass das Gerät altert oder defekt ist.
In beiden Fällen gilt: den Melder nicht einfach abnehmen oder die Batterie entfernen, sondern der Verwaltung oder dem Vermieter Bescheid geben. Ist Reingart Service mit der Wartung beauftragt, sehen wir uns das Gerät an, prüfen den Standort und tauschen den Melder je nach Auftrag aus. Manchmal lässt sich ein wiederkehrender Fehlalarm schon dadurch beheben, dass ein Melder ein Stück weiter von der Küchentür entfernt montiert wird.
Rauchwarnmelder-Service für Vermieter und Hausverwaltungen
Für Vermieter und Hausverwaltungen ist die Wartung vor allem eine Frage der Organisation. In einem Mehrfamilienhaus müssen viele Wohnungen an einem oder wenigen Tagen erreicht werden, Mieter wechseln, und einzelne Termine fallen aus. Wir übernehmen je nach Auftrag die Planung der Prüftage, den Aushang im Treppenhaus, die Inspektion in jeder Wohnung und die Nachholtermine. Am Ende erhalten Sie eine vollständige Übersicht über alle Rauchwarnmelder im Haus.
Dabei haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihre Objekte kennt. Ergeben sich bei der Inspektion Fragen, etwa zu einer veränderten Raumnutzung oder zu fehlenden Meldern, klären wir sie direkt mit Ihnen. Wenn Sie bei uns bereits weitere Leistungen beauftragt haben, kennen wir die Häuser, die Zugänge und die Abläufe vor Ort. Das macht die Terminplanung für alle Beteiligten einfacher.
Was gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften?
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft stellt sich oft die Frage, ob jeder Eigentümer sich um seine eigenen Melder kümmert oder ob die Gemeinschaft das einheitlich regelt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Gemeinschaft Einbau und Wartung für alle Wohnungen einheitlich beschließen kann, auch für Wohnungen, in denen bereits eigene Melder hängen. Ein solcher Beschluss sorgt für gleiche Geräte, einen gemeinsamen Prüftermin und eine Dokumentation für das ganze Haus.
Für die Eigentümerversammlung brauchen Verwalter eine klare Entscheidungsgrundlage. Wir erstellen auf Anfrage ein Angebot, das Umfang, Ablauf und Dokumentation verständlich beschreibt. So können die Eigentümer abwägen, ob nur die Wartung oder auch ein Austausch des Bestands sinnvoll ist. Nach dem Beschluss stimmen wir die Termine mit der Verwaltung ab und informieren die Bewohner nach Absprache per Aushang.
Lohnt sich ein Fachbetrieb auch für das eigene Haus?
Wer ein Einfamilienhaus selbst bewohnt, ist für die eigenen Rauchwarnmelder verantwortlich und darf sie auch selbst prüfen. Trotzdem überlassen manche Eigentümer diese Aufgabe einem Fachbetrieb, etwa weil die Melder im Treppenhaus oder unter hohen Decken schwer zu erreichen sind, weil der Austausch nach rund zehn Jahren ansteht oder weil sie sicher sein möchten, dass alles richtig hängt. Nach einem Umbau, einem Dachausbau oder mit einem neuen Kinderzimmer prüfen wir außerdem, ob die Ausstattung noch passt.
Ist im Haus eine Einliegerwohnung vermietet, gelten für diese Wohnung dieselben Pflichten wie für jede andere Mietwohnung. In Zweifamilienhäusern ist es oft am einfachsten, beide Einheiten gemeinsam ausstatten und prüfen zu lassen. So gibt es einen Termin, ein Protokoll und gleiche Geräte im ganzen Haus. Wer unsicher ist, ob ein Raum als Schlafraum zählt, bespricht das am besten beim ersten Termin mit uns.
Rauchwarnmelder in gemischt genutzten Gebäuden
Viele Häuser verbinden Wohnen und Arbeiten: eine Wohnung über dem Ladenlokal, ein Büro im Erdgeschoss, eine Praxis neben vermieteten Wohnungen. Die Rauchwarnmelderpflicht betrifft dabei die Wohnungen, und auch die DIN 14676 gilt für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. Für gewerbliche Flächen können je nach Nutzung andere Vorgaben gelten, die nicht Teil unseres Rauchwarnmelder-Service sind.
Brandmeldeanlagen, wie sie etwa für Sonderbauten gefordert werden, sind eine eigene Technik und fallen nicht unter diese Norm. Diese Anlagen planen und warten wir nicht. Die Wohnungen in einem gemischt genutzten Haus betreuen wir aber gern, und für die gewerblichen Flächen übernehmen wir auf Wunsch Reinigung und Hausmeisterarbeiten. Für die Planung reicht in der Regel ein Grundriss, aus dem hervorgeht, welche Flächen bewohnt und welche gewerblich genutzt werden.
Alles aus einer Hand: Rauchwarnmelder, Hausmeister und Treppenhaus
Reingart Service ist kein reiner Prüfdienst. Wir reinigen Treppenhäuser und Büros, betreuen Wohnanlagen als Hausmeister und pflegen Außenanlagen. Der Rauchwarnmelder-Service fügt sich hier gut ein: Wenn Sie bei uns bereits den Hausmeisterservice oder die Treppenhausreinigung beauftragt haben, lassen sich die Prüftermine mit den Einsätzen im Haus bündeln. Den Aushang für die Mieter hängen wir nach Absprache gleich mit aus.
Für Sie bedeutet das weniger Abstimmung. Statt mehrere Dienstleister zu koordinieren, sprechen Sie mit einem Ansprechpartner, der Ihr Haus kennt. Reinigung, Glas, Bau, Hausmeister, Garten, Winterdienst, Dachrinne und Rauchwarnmelder kommen bei uns aus einer Hand. So lassen sich auch Termine wie die Dachrinnenreinigung im Herbst oder der Winterdienst mit der jährlichen Inspektion in einem gemeinsamen Jahresplan abstimmen.
Rauchwarnmelder-Service in Hamburg, Buxtehude und Stade
Unser Firmensitz liegt in Buxtehude. Von hier aus übernehmen wir Montage und Wartung der Rauchwarnmelder direkt in Buxtehude ebenso wie in Hamburg und Stade. In Hamburg reicht die Bandbreite von Altbauten mit klassischen Treppenhäusern bis zu großen Wohnanlagen und Neubauquartieren. Gerade in Altbauten mit hohen Decken und verwinkelten Fluren lohnt sich eine sorgfältige Planung der Standorte. Für alle Wohnungen in der Stadt gilt die Hamburgische Bauordnung.
In Buxtehude und Stade gilt die Niedersächsische Bauordnung. Beide Hansestädte liegen im Landkreis Stade, und in beiden finden sich Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, ältere Gebäude in den historischen Altstädten und neuere Wohngebiete. Darüber hinaus sind wir in weiteren Orten wie Neu Wulmstorf, Neugraben-Fischbek, Horneburg, Apensen, Buchholz und Harsefeld unterwegs; alle Orte finden Sie in unserem Einsatzgebiet.
Wie kommen Sie zu einem Angebot für den Rauchwarnmelder-Service?
Für ein passendes Angebot brauchen wir nur wenige Angaben: wie viele Wohnungen zum Objekt gehören, ob bereits Melder vorhanden sind und wie alt sie ungefähr sind, und ob es um Montage, Wartung, Austausch oder alles zusammen geht. Hilfreich sind außerdem Grundrisse oder eine Liste der Wohnungen. Bei Bedarf sehen wir uns das Objekt vor Ort an. Das Angebot ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Anfragen können Sie per Telefon, E-Mail oder WhatsApp stellen oder über das Online-Formular auf unserer Kontaktseite, das Sie in etwa zwei Minuten ausgefüllt haben. Umfang, Termine und Bedingungen für die regelmäßige Inspektion stehen verbindlich in Ihrem Angebot bzw. Vertrag. Wer hinter Reingart Service steht, lesen Sie auf der Seite Über uns. Aus 10 Jahren Erfahrung in der Reinigung wissen wir, wie wichtig sorgfältiges Arbeiten in bewohnten Räumen ist, und genau so gehen wir auch beim Rauchwarnmelder-Service vor.
Einsatzgebiet
Rauchwarnmelder-Service in Hamburg, Buxtehude und Stade.
Diese Leistung bieten wir vor allem in Hamburg, Buxtehude und Stade an, unser Sitz ist in Buxtehude. Ihr Ort ist nicht dabei? Fragen Sie trotzdem gerne an.